Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer Leistungsverfügung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
D&O-Versicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 ; ZPO § 940
Wirecard-Skandal; Sofortige Erfüllung eines Abwehrschutzes zur Abwendung einer existentiellen Notlage; Leistungsausschluss wegen arglistiger Täuschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer Leistungsverfügung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Chefbuchhalter der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemaliger Chefbuchhalter der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung - D&O-Versicherung muss vorerst auch Verteidigungskosten übernehmen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.05.2021 - 8 O 130/21
- OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 2646
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20
Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 25.03.2010 - 6 U 219/09
"Whiskey-Cola" - Zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 UWG
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Soweit die Antragsgegnerin für ihre Auffassung eine Entscheidung aus dem Wettbewerbsrecht ( OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2010, Az. 6 U 219/09 ) anführt, nach der ein langes Zuwarten als dringlichkeitsschädlich angesehen wurde, lässt sich diese Bewertung auf den vorliegenden Fall nicht übertragen. - OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 4 U 246/11
Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsverfügung gegen einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012, Az. I-4 U 246/11; LG Mannheim, Urteil vom 29.04.2020, Az. 11 O 66/20; zitiert nach Juris).
- BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19
D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers/Versicherten ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an, wobei zu berücksichtigen ist, dass der typische Adressaten- und Versichertenkreis in der D&O-Versicherung geschäftserfahren und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist (BGH, Urteil vom 18.11.2020, Az. IV ZR 217/19; zitiert nach Juris). - BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
HEROS II
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat sich in seiner Entscheidung vom 21.09.2011, Az. IV ZR 38/09 - eine Valorenversicherung betreffend - auch für das Versicherungsrecht der allgemeinen Auffassung (BGH, Urteil vom 17.01.2007, Az. VIII ZR 37/06; zitiert nach Juris) angeschlossen, dass ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts aus § 123 Abs. 1 BGB unwirksam sei, da dies mit dem Schutz der rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung - die juristischen wie privaten Personen gleichermaßen zukäme - unvereinbar sei. - BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 37/06
Wirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses der Anfechtung wegen arglistiger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat sich in seiner Entscheidung vom 21.09.2011, Az. IV ZR 38/09 - eine Valorenversicherung betreffend - auch für das Versicherungsrecht der allgemeinen Auffassung (BGH, Urteil vom 17.01.2007, Az. VIII ZR 37/06; zitiert nach Juris) angeschlossen, dass ein im Voraus vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts aus § 123 Abs. 1 BGB unwirksam sei, da dies mit dem Schutz der rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung - die juristischen wie privaten Personen gleichermaßen zukäme - unvereinbar sei. - OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Wie der Senat bereits im Parallelverfahren mit Urteil vom 07.07.2021 (Az. 7 U 19/21 ) ausgeführt hat, kann sich die Antragsgegnerin auf den "Ausschluss arglistiger oder die Anzeigepflicht verletzender versicherter Personen" nach Ziffer 7.3.1 Z oder den weiteren Ausschluss betreffend "arglistige versicherte Personen und versicherte Personen mit Kenntnis der Arglist" nach Ziffer 7.3.2 Z nicht berufen. - BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Werden Versicherungsverträge - wie hier - typischerweise mit und für einen bestimmten Personenkreis geschlossen, so sind die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Mitglieder dieses Personenkreises maßgebend (BGH, Urteil vom 25.05.2011, Az. IV ZR 117/09; Urteil vom 20.05.2021, Az. IV ZR 324/19; zitiert nach Juris). - BGH, 20.05.2021 - IV ZR 324/19
Freistellung von einer anwltlichen Kostenforderung eines arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Werden Versicherungsverträge - wie hier - typischerweise mit und für einen bestimmten Personenkreis geschlossen, so sind die Verständnismöglichkeiten und Interessen der Mitglieder dieses Personenkreises maßgebend (BGH, Urteil vom 25.05.2011, Az. IV ZR 117/09; Urteil vom 20.05.2021, Az. IV ZR 324/19; zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 17.03.2021 - 7 U 33/19
Keine Ersatzfähigkeit des Vergleichsbetrages gegenüber D&O-Versicherer
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Inzident kann keine "rechtskräftige" Entscheidung getroffen werden (vgl. zu einer ähnlichen Problematik OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, Az. 4 U 6/06, zitiert nach Juris; vgl. Urteil des Senats vom 17.03.2021, Az. 7 U 33/19 ). - OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung
- OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 4 U 6/06
Prozessführungsbefugnis des Versicherungsnehmers bei Versicherung auf fremde …